Eine aktuelle Studie belegt: Jeder Raucher verursacht einem Unternehmen durchschnittlich mehrere Tausend Euro zusätzliche Kosten pro Jahr. Denn… Raucher sind statistisch öfter krank und machen mehr Pausen. Hinzu kommt… Wenn Raucher nicht rauchen dürfen, sind sie auf Entzugsstress, können sich schlechter konzentrier. Bei erfolgreicher Umsetzung ist die Raucherentwöhnung ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Erfolg ist abhängig von spezifischen, auf die jeweilige Situation im Betrieb abgestimmten organisatorischen Faktoren. In einem persönlichen Gespräch können wir alle Details diesbezüglich klären.
Die meisten Raucher würden gerne aufhören, haben aber Angst vor Entzugserscheinungen, Gewichtszunahme, Gereiztheit und anderen negativen Gefühlen. Sie glauben, dass das Rauchen aufzuhören, mit einem Verlust an Lebensqualität verbunden ist. Dies ist eine Illusion, denn alles geht besser ohne Nikotin. Wenn Sie mit dem Rauchen aufhören werden Sie weniger Stress haben, vitaler sein, besser riechen, besser schmecken und mehr Geld zur Verfügung haben. Professionelle Unterstützung erhöht dabei die Wahrscheinlichkeit um ein Vielfaches, dass es funktioniert. Als besonders wirksam haben sich Gruppenprogramme erwiesen. Ergänzend oder alternativ besteht die Möglichkeit der Einzeltherapie mit und ohne Hypnose.
Die Durchführung eines Nichtraucher-Kurses im Betrieb scheitert nicht selten an der mangelnden Bereitschaft der Mitarbeiter sich zu einem Seminar anzumelden. Die fehlende Bereitschaft hat eine spezifische Ursache. Wir kennen die Ursache und wissen, wie sie Ihre Mitarbeiter motivieren können. Wir stellen Ihnen unser Knowhow zur Verfügung, damit die Umsetzung der Raucherentwöhnung in Ihrem Unternehmen funktioniert. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen in namhaften Unternehmen in ganz NRW. Kontaktieren Sie uns für eine auf Ihre spezielle Situation zugeschnittene Strategie zur Mitarbeitermotivation.
Das Rauchfrei Programm der IFT-G wird von der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung BZgA empfohlen und ist von der Zentralen Prüfstelle für Prävention ZPP nach § 20 SGB V zertifiziert.
Sowohl Betriebe, als auch Privatpersonen können von den gesetzlichen Krankenkassen bis zu 100 % der Kursgebühren erstattet bekommen.